Argentinien
Beschreibung
Argentinien weist eine föderative Struktur auf. Das Bildungsministerium (Ministerio de Educación de la Nación), das höchste Organ im Bildungswesen, hat seine Zuständigkeit für die Berufsbildung auf die 23 Provinzen und die Stadt Buenos Aires übertragen. Die Provinz-Bildungsbehörden sind somit zuständig für die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Bildung. Dem Bildungsministerium obliegt aber weiterhin die Aufsicht des Bildungswesens. Die Bildungsinstitutionen liegen überwiegend in staatlicher Hand. Private Anbieter gibt es vor allem im Tertiärbereich (Nivel Superior) und im Bereich der beruflichen Befähigung (Formación Profesional).
Aufbau der Bildungsstufen:
Die Schulpflicht beträgt 13 Schuljahre und beginnt mit dem letzten Vorschuljahr. Die allgemeine Grundbildung erstreckt sich über 6-7 Jahre. Die Primarstufe (Nivel Primario) schließt mit dem Erwerb eines „Diploma de Escolaridad Primaria“ ab, welches zugleich Zugangsvoraussetzung für die formale Sekundarbildung ist.
Die 5-7 Jahre dauernde Sekundarbildung unterteilt sich in die 2-3 Jahre dauernde Sekundarstufe I (Ciclo Básico) und die 3-4 Jahre dauernde Sekundarstufe II (Ciclo Orientado). Neben der allgemeinbildenden Sekundarstufe (Educación Secundaria Común) gibt es eine berufsvorbereitende Sekundarstufe (Educación Secundaria Orientada) mit bis zu zehn verschiedenen Fachrichtungen, deren Ausgestaltung regional unterschiedlich ist. Die beruflichen Ausbildungsinhalte sowie Pflichtpraktika belaufen sich in der berufsvorbereitenden Sekundarstufe auf ein Drittel der gesamten Sekundarausbildung.
In der Sekundarbildung ist ein Minimum von 25 Wochenstunden Unterricht vorgesehen und die Primar- und Sekundarbildung muss insgesamt eine Dauer von 12 Jahren betragen. Das erfolgreiche Beenden der Sekundarstufe II führt zur Hochschulzugangsberechtigung (Bachillerato). Das Abschlusszeugnis wird entsprechend der gewählten Fachrichtung ausgestellt „Bachiller en …“.
Ein weiterer Bildungsweg, der nach der Primarstufe gewählt werden kann, ist der Besuch von Technischen Sekundarschulen (Escuelas Técnicas) und Sekundarschulen für Kunst (Escuelas de Arte), deren Dauer auf 6-7 Jahre ausgelegt ist und an denen eine Doppelqualifizierung möglich ist. Hier wird zusätzlich zu der Hochschulzugangsberichtigung (Bachillerato) ein Berufsabschluss erworben. Die berufsqualifizierende Ausbildung an diesen Schulen dauert ein Jahr länger als die allgemeinbildende Sekundarbildung und fordert ein Minimum von 30 Wochenstunden Unterricht. An den Sekundarschulen für Kunst wird der Titel „Bachiller en Arte“ oder „Técnico“ verliehen. Der Besuch der Technischen Sekundarschule schließt mit dem argentinischen Techniker („Técnico“) ab. Für den argentinischen Techniker existieren über 350 unterschiedliche Abschlüsse.
Neben den bisher aufgeführten verschulten Bildungswegen gibt es eine weitere Form der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die als berufliche Befähigung (Formación Profesional) bezeichnet wird. Folgende Angebote gibt es:
- Berufliche Grundbildung, Niveaustufe I-III (Formación Profesional Inicial, Nivel I-III)
- Berufliche Weiterbildung (Formación Continua)
- Berufliche Qualifizierung (Capacitación Laboral)
An der ersten Stufe der beruflichen Grundbildung kann ohne jegliche Vorkenntnisse teilgenommen werden. Die zweite Stufe der beruflichen Grundbildung kann nach erfolgreichem Beenden der ersten Stufe oder mit Vorliegen des Grundschulzeugnisses begonnen werden. Die Voraussetzung für die dritte Stufe ist das erfolgreiche Beenden der zweiten Stufe oder das erfolgreiche Beenden der Sekundarstufe I. Nach erfolgreichem Absolvieren der beruflichen Grundbildung wird ein der jeweiligen Niveaustufe entsprechendes Zertifikat „Certificado de Formación Profesional Inicial“ ausgestellt.
Die berufliche Weiterbildung gehört zum postsekundären Bildungsbereich und stellt Angebote für Absolventen der beruflichen Befähigung, der technischen Sekundarschulen sowie der höheren technischen Bildungsgänge bereit. Nach erfolgreichem Beenden der beruflichen Weiterbildung wird ein Zertifikat „Certificado de Formación Continua“ ausgestellt.
Die berufliche Qualifizierung gehört ebenfalls zum postsekundären Bildungsbereich und umfasst spezielle betriebliche Bildungsmaßnahmen. Nach Absolvierung der Maßnahme wird ein Zertifikat „Certificado de Capacitación Laboral“ ausgestellt.
Im tertiären Bildungsbereich gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen, die eine berufliche Spezialisierung (Formación Técnica Superior) anbieten, welche auf den zuvor erworbenen „Técnico“ aufbaut. Nach 2 bzw. 2,5 Jahren wird der Titel „Técnico Superior“ verliehen. Neben der beruflichen Spezialisierung konzentriert sich der tertiäre Bildungsbereich maßgeblich auf die Hochschulbildung und die Lehrerbildung.
Historische Entwicklung
Beschreibung
Nationale Bildungsreform durch neues Bildungsgesetz 1996 - 2006
Im Jahr 1991 wurde ein Gesetz (Ley N°24049) zur Dezentralisierung der Berufsbildung erlassen. In der Umsetzungsphase von 1992-1994 wurden die Zuständigkeiten für die Berufsbildung den Provinzregierungen übertragen. 1993 folgte mit dem Verabschieden eines neuen Bundesbildungsgesetzes (Ley Federal de Educación, N°24195) die Neuorganisation der Berufsbildung. Der Sekundarbereich I wurde der Pflichtschulzeit (Grundbildung) zugeordnet, wodurch diese sich auf 9 Jahre ausweitete. Zudem wurden die verschiedenen Sekundarschulen in die allgemeinbildenden Schulen integriert. Die berufliche Spezialisierung im Sekundarbereich wurde über die Auswahl von Modulen ermöglicht. Die Umsetzung dieser Reformen erfolgte schrittweise ab 1996.
Da sich im Zuge der Reform auch die Namen der Ministerien, der zuständigen Stellen sowie der Abschlüsse der Berufsausbildung geändert haben, wird im Folgenden das Berufsbildungssystem, welches von 1996 bis 2006 gültig war, beschrieben:
Das Bildungsministerium (Ministerio de Educación, Ciencia y Tecnología, MECyT), das höchste Organ im Bildungswesen, hat seine Zuständigkeit für die Berufsbildung auf die 23 Provinzen und die Stadt Buenos Aires übertragen. Die Provinz-Bildungsbehörden sind somit zuständig für die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der beruflichen Bildung. Dem Bildungsministerium unterliegt aber weiterhin die Aufsicht des Bildungswesens. Die Aufgabe für den Bereich der technischen Berufsbildung Mindestinhalte zu erarbeiten, übertrug das Bildungsministerium 1995 dem Nationalen Institut für technologische Bildung (Instituto Nacional de Educación Tecnológica, INET). Die Festlegung von Abschlüssen und Mindeststandards sowie die Umsetzung und Verabschiedung von Verordnungen und Maßnahmen übernimmt im Auftrag des Bildungsministeriums der Bundesvorstand für Kultur und Bildung (Consejo Federal de Cultura y Educación).
Aufbau der Bildungsstufen:
Die allgemeine grundbildende Schulpflicht erstreckt sich über 9 Jahre und ist in 3 dreijährige Zyklen unterteilt. Die Grundbildung (Educación General Básica, EGB) schließt mit dem Erhalt eines „Diploma“ ab.
An die schulpflichtige Grundbildung schließt die polymodale Sekundarbildung an. Die 3-jährige Sekundarschulbildung gliedert sich in 5 verschiedene Fachrichtungen, in denen entsprechend der Ausrichtung bereits berufsvorbereitende Inhalte vermittelt werden.
Die Struktur der Lerninhalte gliedert sich in allgemeine, fachübergreifende Inhalte (Contenidos Básicos Comunes, CBC), vertiefende, fachspezifische Inhalte (Contenidos Básicos Orientados, CBO) und schulspezifische, differenzierte Inhalte (Contenidos Básicos Diferenciados, CBD). Das erfolgreiche Beenden der polymodalen Sekundarschule führt zur Hochschulzugangsberechtigung (Bachillerato). Zudem kann entweder im Anschluss an oder parallel zur polymodalen Sekundarschule (z.B. in einer Abendschule) ein berufsqualifizierender argentinischer Technikerabschluss („Técnico“ oder „Maestro“) erworben werden. Dieser hat einen Umfang von 1800 Stunden, ist rein auf die berufliche Qualifikation (Trayecto Técnico Profesional) ausgerichtet und wird in einer Vielzahl von Spezialisierungen angeboten.
Abgesehen von der argentinischen Technikerausbildung erfährt die berufliche (Aus-)Bildung insbesondere im Handwerksbereich nur eine geringe gesellschaftliche Wertschätzung. Zudem ist die außerschulische berufliche Befähigung (Formación Profesional) nur in Teilen formal geregelt. Mit dem Ende 1991 verabschiedeten Beschäftigungsgesetz (Ley Nacional de Empleo) wurden die nachfolgenden 3 Angebote eingeführt, welche dem Aufgabenbereich des Arbeitsministeriums (Ministerio de Trabajo y Seguridad Social) unterliegen:
- Vertrag über eine Ausbildung am Arbeitsplatz (Contrato de Trabajo Formación)
- Vertag über ein Berufliches Praktikum (Contrato de Práctica Laboral)
- Lehrlingsvertrag (Contrato de Aprendizaje)
Die Ausbildung am Arbeitsplatz richtet sich an Personen, die weder über eine vorherige Berufsausbildung noch über Arbeitserfahrung verfügen. Der Ausbildungsvertrag kann über eine Dauer zwischen 4 bis maximal 24 Monaten geschlossen werden. Ein Viertel bis maximal die Hälfte der Ausbildungsdauer findet in speziellen Ausbildungszentren statt. Das Berufliche Praktikum richtet sich an Personen, die bereits eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben und hat eine Dauer von 1 Jahr. Die Lehrlingsausbildung richtet sich an Personen ohne Vorbildung und findet ausschließlich im Betrieb statt. Die Vertragslaufzeit kann zwischen 3 und 24 Monaten variieren.
Über diese 3 Angebote hinausgehend werden von privaten wie öffentlichen Bildungseinrichtungen und Kursträgern Qualifikationsprogramme angeboten, welche mit dem Erhalt eines „Certificado“ für die jeweilige Spezialisierung abschließen.
Im tertiären Bildungsbereich gibt es Bildungseinrichtungen (Institutos de Formación Técnica), die eine berufliche Spezialisierung (Formación Técnica Superior) anbieten, welche auf den zuvor erworbenen „Técnico“ aufbaut. Nach 2 bzw. 2,5 Jahren wird der Titel „Técnico Superior“ verliehen. Neben der beruflichen Spezialisierung konzentriert sich der tertiäre Bildungsbereich maßgeblich auf die Hochschulbildung und die Lehrerbildung.
Beschreibung
Historisches Berufsbildungssystem basierend auf dem Bildungsrahmengesetz 1959 - 1995
Das historische Berufsbildungssystem basiert auf dem Bildungsrahmengesetz von 1884 (Ley N°1420 de Educación Común). Die Zuständigkeit für die Berufsbildung obliegt dem Bundesministerium für Kultur und Bildung (Ministerio de Cultura y Educación). Mit der Gründung des Nationalen Rats für Technische Bildung im Jahr 1959 (Consejo Nacional de la Educación Técnica, CONET, Ley 15240) übertrug das Bundesministerium für Kultur und Bildung den Großteil der Zuständigkeit für die Berufsbildung auf den neugegründeten Rat, welcher bis 1995 seine Zuständigkeit behielt. Neben den beruflich-technischen Sekundarschulen untersteht dem CONET auch der Bereich der beruflichen Befähigung (Formación Profesional). Durch den CONET wurden die Ausbildungsordnungen verabschiedet und in Resolutionen (Resoluciones) und Verordnungen (Decretos) festgeschrieben. Teilzuständigkeiten der Berufsbildung liegen zudem direkt bei den jeweiligen Provinzregierungen. Die jeweiligen Bildungsbehörden der Provinzen sind auch für die Ausstellung der Zeugnisse verantwortlich.
Aufbau der Bildungsstufen:
Die allgemeine Schulpflicht erstreckt sich über eine 7-jährige Grundschulzeit. Diese grundbildende Primarstufe (Nivel Primario) schließt mit dem Erwerb eines „Diploma de Escolaridad Primaria“ ab.
Im Anschluss können unterschiedlich ausgerichtete Sekundarschulen besucht werden. Das erfolgreiche Beenden der 5-7 Jahre dauernden Sekundarschulzeit führt zur Hochschulzugangsberechtigung („Bachiller“). Neben den allgemeinbildenden Sekundarschulen gibt es weitere Sekundarschultypen, an denen eine Doppelqualifizierung möglich ist. An diesen Schulen wird zusätzlich zu der Hochschulzugangsberichtigung ein Berufsabschluss erworben. Die Curricula der ersten 3 Jahre der Sekundarschule unterscheiden sich zwar je nach Schultyp, ein Wechsel ist aber in der Regel möglich.
An den Schulen für Kunst (Escuelas de Arte) wird nach 5 Jahren der Titel „Maestro“ verliehen. An den Handelsschulen (Escuelas de Comercio) erwirbt man nach 5-jähriger Sekundarschulzeit den Titel „Perito Mercantil“. Die landwirtschaftlichen Schulen (Escuelas Agrotécnicas) verleihen nach 3 Jahren den Titel „Experto“ und nach erfolgreichem Abschluss der 6-jährigen Ausbildung den Titel „Agrónomo“. Der Besuch der beruflich-technischen Sekundarschule schließt nach 6 Jahren mit dem argentinischen Techniker („Ténico“ oder „Maestro“) ab. Der argentinische Technikerabschluss kann in einer Vielzahl unterschiedlicher Ausbildungsrichtungen erworben werden. 1980 wurde nach deutschem Vorbild eine Duale Ausbildung (Sistema Dual) an den beruflich-technischen Sekundarschulen eingeführt. Zugangsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Sekundarstufe I (Ciclo Básico (unificado)). Abgeschlossen wird die 2-jährige Ausbildung mit dem Hilfstechniker („Auxiliar Técnico“). Aufgrund einer eher geringen gesellschaftlichen Wertschätzung gibt es für die Absolventen die Möglichkeit, in weiteren 2 Jahren an den beruflich-technischen Sekundarschulen den begehrten argentinischen Technikerabschluss („Técnico“ oder „Maestro“) zu erlangen.
Die außerschulische berufliche (Aus-)Bildung erfährt insbesondere im Handwerksbereich nur eine geringe gesellschaftliche Wertschätzung. Zudem ist diese berufliche Befähigung (Formación Profesional) oder auch berufspraktische Qualifikation nur bedingt formal geregelt. Private wie öffentliche Bildungseinrichtungen und Kursträger verleihen nach erfolgreicher Teilnahme einer 3-4 jährigen Ausbildung ein „Certificado de Competencia“ in der jeweiligen Spezialisierung. Die Teilnahme an Ausbildungen der beruflichen Befähigung setzt nur teilweise den erfolgreichen Abschluss der Grundschule voraus. Bei bestimmten Qualifikationen ist mit dem Erwerb des „Certificado de Competencia“ der Einstieg in den Sekundarbereich II möglich. Des Weiteren besteht die Möglichkeit an einer bis zu 2 Jahre dauernden rein betrieblichen Ausbildung teilzunehmen, die mit dem Erwerb eines „Certificado de Aptitud Profesional“ abschließt.
Im post-sekundären Bereich gibt es weitere Möglichkeiten zur beruflichen Befähigung, z.B. die berufliche Befähigung für Erwachsene (Formación Profesional de Adultos). Nach erfolgreichem Abschluss solcher Programme erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung bezogen auf ihre Spezialisierung („Constancia de Adiestramiento“; „Instructor“; „Supervisor“).
Der tertiäre Bildungsbereich konzentriert sich maßgeblich auf die Hochschulbildung und die Lehrerbildung.
Schlüsselzahlen:
An den beruflich-technischen Sekundarschulen gab es Anfang der neunziger Jahre ca. 30 Ausbildungsrichtungen. Über 65% der Berufsschüler konzentrierten sich auf die folgenden 6 Ausbildungsrichtungen: Chemie (Química), Mechanik (Mecánica), Elektrizität (Electricidad), Bauwesen (Construcción), Elektromechanik (Electromecánica) und Betriebswirtschaft (Administración de Empresas). An den beruflich-technischen Sekundarschulen gibt es über 370 unterschiedliche Abschlüsse.
1990 unterstanden dem Nationalen Rat für Technische Bildung (Consejo Nacional de Educación Técnica, CONET) über 410 Technische Sekundarschulen (Escuelas Nacionales de Educación Técnica, ENET), 220 Zentren für berufliche Befähigung (Centros de Formación Profesional) und 43 landwirtschaftliche Sekundarschulen (Escuelas Agrotécnicas). Insgesamt schlossen 1991 ca. 12.000 Schüler eine Berufsausbildung an beruflich-technischen Sekundarschulen ab.
Weiterführende Informationen
Das Bildungssystem basiert auf dem nationalen Bildungsgesetz von 2006 (Ley de Educación Nacional (LEN), N°26.206). Das höchste Organ im Bildungswesen ist das Bundesministerium für Bildung (Ministerio de Educación de la Nación), welchem die Aufsicht des Bildungswesens obliegt. Im Jahr 1991 wurde ein Gesetz (Ley N°24.049) zur Dezentralisierung der Berufsbildung erlassen. In der Umsetzungsphase von 1992-1994 wurden die meisten Zuständigkeiten für die Berufsbildung auf die Provinzregierungen übertragen. Hier ein Überblick über die Bildungseinrichtungen in Argentinien: Mapa Educativo Nacional.
Die Erarbeitung von Ausbildungsinhalten obliegt im Bereich der beruflichen Bildung seit 1995 dem Nationalen Institut für technologische Bildung (Instituto Nacional de Educación Tecnológica, INET). Die Festlegung von Abschlüssen und Mindeststandards sowie die Umsetzung und Verabschiedung von Verordnungen und Maßnahmen übernimmt im Auftrag des Bildungsministeriums der Bundesvorstand für Bildung (Consejo Federal de Educación, CFE).
Die argentinische Technikerausbildung wird durch das Gesetz Nr. 26.058 (Ley de Educación Técnico Profesional N°26.058) geregelt. Das Gesetz erstreckt sich auf die Technikerausbildung auf Sekundarschulniveau, die Technikerweiterbildung im nicht-universitären Tertiärbereich sowie auf den Bereich beruflichen Befähigung (Formación Profesional). Das Gesetz sieht die Einrichtung einer nationalen Kommission für die Technikerausbildung (Comisión Federal de Educación Técnico Profesional) vor. Diese Kommission arbeitet wiederum dem Bundesvorstand für Bildung zu.
Staatlich anerkannte Ausbildungsinstitutionen finden sich unter: Registro Federal de Instituciones (inet.edu.ar)
Alle Técnico-Ausbildungsgänge finden sich unter: Buscador de Títulos - Técnico Profesional (inet.edu.ar)
Alle Técnico Superior-Ausbildungsgänge finden sich unter: Buscador de Títulos - Técnico Superior (inet.edu.ar)
Alle Formación Profesional-Ausbildungsgänge finden sich unter: Buscador de Títulos - Formación Profesional (inet.edu.ar)
Weiterführende Informationsquellen:
Auf den Seiten der Organisation der Ibero-Amerikanischen Staaten finden sich ausführliche Informationen über das Bildungssystem Argentiniens sowie Bildungsstatistiken und Bildungsprogramme. Hier sind auch Bildungsberichte der UNESCO auf Spanisch abrufbar.
In deutscher Sprache bietet das Internationale Handbuch der Berufsbildung einen Überblick über die strukturellen und historischen Entwicklungen der Berufsbildung in Argentinien bis 1997.